Das Jahressteuergesetz 2026 sieht eine Lockerung der Datenschutzbestimmungen für die deutsche Finanzverwaltung vor, um den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) zu ermöglichen. Der Gesetzesentwurf des Bundesfinanzministeriums erlaubt es Finanzämtern erstmals, echte, unveränderte Steuerdaten für die Entwicklung, Überprüfung und Modifikation von KI-Systemen zu verwenden. Begründet wird dies mit der Notwendigkeit, die Effizienz bei der Verwaltung des komplexen Steuerrechts zu steigern und den Erfüllungsaufwand zu senken. Als Datenschutzmaßnahme müssen die genutzten Trainingsdaten spätestens ein Jahr nach Abschluss der Maßnahmen unwiderruflich gelöscht werden. KI soll lediglich als Hilfsmittel dienen, während die finale Entscheidungsgewalt bei menschlichen Sachbearbeitern verbleibt.