Frankreich: Anklage fordert hartes Urteil gegen Le Pen - aber mit Ausweg 04.02.2026

Die Staatsanwaltschaft fordert im Berufungsprozess gegen Marine Le Pen und ihre Partei Rassemblement National wegen Veruntreuung von EU-Geldern eine Haftstrafe von vier Jahren (drei auf Bewährung, einer im Hausarrest) und eine Geldstrafe von 100.000 Euro. Entscheidend ist die geforderte fünfjährige Unwählbarkeit, die jedoch ohne sofortige Wirkung beantragt wird. Dies bedeutet, dass Le Pen bei einer weiteren Berufung zum Kassationshof möglicherweise doch noch zur französischen Präsidentschaftswahl 2027 antreten könnte, falls das Verfahren dort nicht rechtzeitig abgeschlossen wird. Die Staatsanwaltschaft wirft Le Pen vor, von 2004 bis 2016 systematisch Gelder für fiktive Assistenten abgezweigt zu haben, die stattdessen für die Partei arbeiteten. Das Urteil wird im Sommer erwartet.














