Bezirksgericht WinterthurHalterin hängte Wolfshund an die Türfalle und gipste Schnauze ein 02.06.2026

Am Bezirksgericht Winterthur wurde eine Frau Anfang 30 wegen Tierquälerei zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt, nachdem sie zwischen 2022 und 2024 ihre tschechoslowakische Wolfhündin misshandelt hatte. Die Taten umfassten das Aufhängen des Hundes am Halsband an die Türfalle, das Anlegen eines zu engen Maulkorbs und das Eingipsen der Schnauze für eine Schablone, was die Hündin fünf bis zehn Minuten ertragen musste. Laut einer Zeugin und Sprachnachrichten der Beschuldigten, die sie als Überforderung bezeichnete, wurde das Tier zudem geschlagen und erniedrigt. Das Gericht wies ihre Verteidigung, die auf übertriebene verbale Äußerungen und eine gezielte Kampagne abzielte, als Schutzbehauptung zurück.

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