Freispruch im Zweifel für Ex-Direktorin einer Wiener Seniorenresidenz 12.06.2026

Eine ehemalige Direktorin einer Wiener Seniorenresidenz ist am Freitag im Zweifel freigesprochen worden. Ihr wurde vorgeworfen, zwischen Jänner 2019 und August 2022 pflegebedürftige Bewohner durch organisatorische Mängel und systematische Vernachlässigung gefährdet zu haben. Die Anklage lautete auf Quälen und Vernachlässigen wehrloser Personen. Mehrere Missstände wie Personalmangel, Hygiene- und Dokumentationsmängel wurden festgestellt, ebenso wie Teamstreitigkeiten. Die Richterin begründete den Freispruch damit, dass die Beweise nicht mit ausreichender Sicherheit eine Straftat nachweisen konnten und nicht zweifelsfrei geklärt werden konnte, ob die Pflegemängel mit den Missständen im Heim zusammenhängen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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