Fürst darf weiter mit „Erfinder der Salzburger Mozartkugel“ werben 23.06.2026

Die Konditorei Fürst hat im juristischen Tauziehen um die Mozartkugel einen wichtigen Etappensieg errungen. Das Landesgericht Salzburg wies die einstweilige Verfügung der Confiserie Holzermayr ab, die Fürst verbieten wollte, sich als „Erfinder der Salzburger Mozartkugel“ zu bezeichnen. Laut Gerichtsbeschluss entspricht diese Aussage den Tatsachen, da Paul Fürst um 1890 die heute bekannte Kugel aus Marzipan, Pistazien, Nougat und Schokolade erfand. Die von Historiker Gerhard Ammerer entdeckten Inserate Rudolf Baumanns aus dem Jahr 1881 belegten nicht, dass dessen Produkt mit der modernen Mozartkugel identisch sei.

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