Nach monatelangen Verhandlungen haben sich SPD und Union auf neue Regelungen für Heizungen geeinigt, die im Gebäudemodernisierungsgesetz verankert werden sollen. Die bisherige 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien in neuen Heizungen wird gestrichen. Stattdessen können Eigentümer weiterhin Gas- oder Ölheizungen einbauen, müssen aber ab dem 1. Januar 2029 einen zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe, beginnend mit mindestens 10 Prozent klimafreundlichen Brennstoffen wie Biomethan, nutzen. Die Verantwortung liegt nun bei den Energieanbietern, entsprechende Tarife anzubieten, wobei der CO2-Preis für diesen Anteil entfällt. Die Förderung für energetische Sanierungen und Wärmepumpen ist bis mindestens 2029 gesichert.