Gebäudemodernisierungsgesetz Was die Änderungen für Verbraucher bedeuten 25.02.2026

Die Bundesregierung hat mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz neue Vorschläge zur Heizungsreform vorgelegt, die die Verpflichtung zur Nutzung von mindestens 65 Prozent alternativen Energien bei neuen Heizungsanlagen lockern. Stattdessen müssen Öl- und Gasheizungen ab dem 1. Januar 2029 schrittweise einen zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Bio-Methan, synthetisches Methan oder Wasserstoff nutzen, wobei eine anfängliche Mindestquote von zehn Prozent für Biogas ("Bio-Treppe") vorgesehen ist. Diese Umstellung könnte jedoch zu Mehrkosten für Verbraucher führen, da Biogas und Bioöl teurer sind, und die Verfügbarkeit sowie die Kosten von Wasserstoff und synthetischem Methan sind fraglich. Staatliche Förderungen für klimafreundliche Heizungen, insbesondere für Wärmepumpen, sollen bis mindestens 2029 fortgesetzt werden, die genaue Ausgestaltung der individuellen Förderung bleibt jedoch unklar. Mieter sollen vor überhöhten Nebenkosten geschützt werden, Details hierzu sind jedoch noch auszuhandeln.













