„Geldkoffer“ in Ukraine: FPÖ-Hafenecker muss Vorwurf gegen Meinl-Reisinger widerrufen 17.06.2026

Außenministerin Beate Meinl-Reisinger (Neos) hat einen zivilrechtlichen Sieg gegen den FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker errungen. Hafenecker muss die falsche Behauptung widerrufen, Meinl-Reisinger reise mit Geldkoffern in die Ukraine, um Steuergelder in bar zu übergeben. Diese Behauptung, die von den Freiheitlichen verbreitet wurde, hatte Hafenecker am 24. Februar 2023, dem Jahrestag der russischen Invasion, erneut auf einer Pressekonferenz geäußert. Meinl-Reisinger klagte daraufhin wegen Rufschädigung. Das Landesgericht St. Pölten erließ eine einstweilige Verfügung, die Hafenecker untersagt, die unwahren Behauptungen weiter zu verbreiten. Er muss sie widerrufen und die Verfahrenskosten tragen. Das zivilrechtliche Verfahren gegen die FPÖ selbst ist noch anhängig und wird im Herbst verhandelt.














