„Gemeinsame Hand“ von Bund und Land: Was ändert sich nun bei Bildung und Gesundheit? 01.07.2026

Die sogenannte „Reformpartnerschaft“ von Bund und Ländern hat nach einem Jahr Verhandlung ihre Ergebnisse vorgelegt. Ziel war eine grundlegende Reform des Föderalismus, um zersplitterte Zuständigkeiten zu bündeln. Im Gesundheitsbereich bleiben die Spitäler weiterhin in der Verantwortung der Länder, eine befürchtete Ambulanzgebühr wird nicht eingeführt. Stattdessen soll die Gesundheitshotline 1450 als erste Anlaufstelle gestärkt und die Zahl der Primärversorgungszentren bis 2040 auf mindestens 600 erhöht werden. Eine zentrale Neuerung ist die geplante Schaffung von Facharztzentren, die gemeinsam von Bund, Ländern und Kassen finanziert werden sollen, um die Spitalsambulanzen zu entlasten.

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