Gericht: Bernd Höcke darf in Bayern reden 13.02.2026

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass die Städte Lindenberg im Allgäu und die Gemeinde Seybothenreuth dem AfD-Politiker Björn Höcke Auftritte bei Wahlveranstaltungen nicht untersagen durften. Das Gericht erklärte die Redenverbote für unzulässig, da die von den Kommunen angeführten Begründungen keine ausreichenden Anhaltspunkte für zu erwartende Rechtsbrüche im Sinne des Bundesverfassungsgerichts darstellten. Zuvor hatten unterschiedliche Verwaltungsgerichte in Eilverfahren gegensätzliche Entscheidungen getroffen, was eine abschließende Klärung durch den Verwaltungsgerichtshof in München notwendig machte. Die Entscheidung betrifft Veranstaltungen im Vorfeld der bayerischen Kommunalwahlen am 8. März, bei denen Höcke trotz einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Verwendung der NS-Parole "Alles für Deutschland" auftreten darf.















