Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hat die Annullierung der Bürgermeisterwahl in Strausberg, Brandenburg, für rechtswidrig erklärt. Landrat Gernot Schmidt (SPD) hatte die Wahl vom 15. Februar acht Tage später aufgrund von Unregelmäßigkeiten bei der Briefwahl abgesagt, da die Wahlunterlagen in einer Postfiliale des Kandidaten Patrick Hübner eingingen. Das Gericht entschied, dass Schmidt keine Rechtsgrundlage für die Absage hatte und seine Kompetenz am Tag vor der Wahl endete. Wahlmängel könnten nur in einem Wahlprüfungsverfahren untersucht werden, und der gerügte Mangel sei nicht offenkundig gewesen. Hübner, der im ersten Wahlgang knapp vor der Stichwahl lag, hatte geklagt. Die Stichwahl, die für den kommenden Sonntag angesetzt war, könnte verschoben werden.