Gericht kippt Windkraft-Plan: Südhessen muss nachbessern 06.02.2026

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat die für Südhessen ausgewiesenen Vorranggebiete für Windkraft als unzureichend eingestuft und damit eine bedeutende Niederlage für das Land Hessen erlitten. Laut Bundesgesetz muss Hessen bis Ende 2027 1,8 Prozent und bis 2032 2,2 Prozent seiner Landesfläche als Vorranggebiete für Windkraft ausweisen. Während Hessen insgesamt 1,89 Prozent erreicht, trägt Südhessen nur 1,5 Prozent bei, während Nord- und Mittelhessen die Vorgaben übererfüllen. Das Gericht entschied, dass jede Planungsregion die Vorgaben erfüllen muss, was zu massiven Auswirkungen auf Südhessen führen könnte, einschließlich der Möglichkeit, dass Windräder auch außerhalb der ausgewiesenen Gebiete gebaut werden könnten oder neue, umstrittene Gebiete ausgewiesen werden müssen. Die Klage wurde von einer kommunalen Windenergiebetreibergesellschaft eingereicht, die zehn Windräder auf dem Taunuskamm errichten möchte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision wurde zugelassen.














