Gericht lehnt Beschwerde ab: Diesmal müssen auch Grüne die Castor-Transporte verantworten 08.03.2026

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat eine Beschwerde gegen die Genehmigung von Castor-Transporten radioaktiver Brennelemente aus dem Forschungszentrum Jülich zum Zwischenlager Ahaus abgewiesen. Damit sind die Transporte, die rund 300.000 hochradioaktive Brennelementekugeln in 152 Castorbehältern umfassen, rechtlich zulässig. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit dem öffentlichen Interesse an der Räumung des seit 2013 abgelaufenen Zwischenlagers in Jülich. Für die schwarz-grüne Landesregierung in Nordrhein-Westfalen ist die Angelegenheit heikel, da die Grünen im Koalitionsvertrag die Minimierung von Atomtransporten versprochen hatten. Die Vorbereitungen für die Transporte, die aufgrund der Sicherungsmaßnahmen und der geringen Anzahl pro Konvoi über einen längeren Zeitraum andauern werden, werden nun intensiviert. Die Entscheidung über den genauen Zeitpunkt der ersten Transporte liegt unter anderem bei der Grünen-Politikerin Mona Neubaur, die für die Atomaufsicht zuständig ist.














