Gericht verhandelt Streit um genderneutrale Sprache im öffentlichen Dienst 06.02.2026

Am Hamburger Landesarbeitsgericht wird über die Verbindlichkeit geschlechtergerechter Sprache im öffentlichen Dienst verhandelt, ausgelöst durch den Fall von Stefanie S., einer promovierten Chemikerin beim BSH. Sie weigerte sich, eine Strahlenschutzanweisung zu gendern, was zu ihrer Kündigung führte. Nach einem Erfolg in erster Instanz wurde der Fall erneut verhandelt, wobei die Kammer entschied, dass Stefanie S. die Anweisung gar nicht hätte verfassen müssen und das Gendern somit nicht relevant war. Das BSH muss sie weiter beschäftigen, doch der Prozess hat das Arbeitsklima verändert, abhängig von der Haltung der Kollegen. Der Fall ist exemplarisch für den ideologischen Streit um die Verbindlichkeit von Gender-Sprache im öffentlichen Dienst.















