Das Strafgericht Basel-Stadt hat einen 62-jährigen Deutschen wegen zahlreicher Hassnachrichten, darunter antisemitische Verschwörungstheorien und Holocaust-Leugnung, zu einer bedingten Geldstrafe von 75 Tagessätzen à 30 Franken verurteilt. Die E-Mails richteten sich unter anderem gegen die Direktorin des Bundesamts für Gesundheit (BAG), Anne Lévy, und die Opferberaterin Agota Lavoyer, die als Privatklägerinnen auftraten. Dem Mann wurden Diskriminierung, Aufruf zu Hass, Verleumdung, Beschimpfung und Missbrauch einer Fernmeldeanlage vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine unbedingte Freiheitsstrafe gefordert, das Gericht verzichtete jedoch auf eine solche und ordnete auch keine therapeutische Massnahme an. Die Verteidigung hatte auf Schuldunfähigkeit aufgrund paranoider Schizophrenie plädiert, was das Gericht nicht berücksichtigte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.