Das Landgericht Bamberg hat entschieden, dass YouTube-Werbung in gesponserten Videos klarer gekennzeichnet werden muss, als dies bisher üblich ist. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erwirkte das Urteil, das sich gegen die unzureichende Kennzeichnung von bezahlter Werbung in einem etwa zehnminütigen Video eines Finfluencers richtete, der eine Broker-App bewarb. Der Hinweis auf bezahlte Werbung war nur zehn Sekunden lang sichtbar und nannte den Sponsor nicht explizit. Das Gericht befand, dass der werbliche Charakter nicht hinreichend transparent und in Echtzeit deutlich gemacht wurde, was einen Verstoß gegen den europäischen Digital Service Act (DSA) darstellt. YouTube prüft derzeit die Details des Urteils, das noch nicht rechtskräftig ist.