Gesetz für KI-Anwendungen EU-Parlament will sexualisierte Deepfakes verbieten 16.06.2026

Das Europaparlament hat einem Verbot von KI-Anwendungen zugestimmt, die zur Erstellung sexualisierter Deepfakes genutzt werden können. Die Regelung, die voraussichtlich ab dem 2. Dezember gilt, richtet sich sowohl gegen Nutzer als auch gegen Anbieter digitaler Werkzeuge. Verboten sind insbesondere Systeme, die kinderpornografische Inhalte oder intime Darstellungen identifizierbarer Personen ohne Einwilligung erzeugen. Hintergrund sind Vorfälle mit dem Chatbot Grok, der zur Verbreitung Millionen solcher Bilder generierte. Während die EU die Anbieter reguliert, schlägt die deutsche Justizministerin Stefanie Hubig Haftstrafen bis zu zwei Jahren für Nutzer vor. Gleichzeitig sieht die Reform des KI-Gesetzes von 2024 Lockerungen vor: Auflagen für Hochrisiko-Bereiche wie die biometrische Erkennung werden bis Ende 2027 verschoben, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu stärken und Bürokratiekosten in Höhe von einer Milliarde Euro einzusparen.













