Gesetzentwurf vorgelegt Kameras sollen in größeren Schlachthöfen Pflicht werden 07.03.2026

Das Bundesagrarministerium hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Einführung von Kameras in größeren Schlachthöfen zur Kontrolle von Tierschutzvorgaben vorsieht. Diese Maßnahme soll "tierschutzsensible Vorgänge" vom Entladen der Tiere bis zu ersten Schlachtarbeiten dokumentieren und die Aufzeichnungen den Behörden zur Verfügung stellen, um die Herkunft von Verletzungen klären zu können. Die Aufzeichnungen müssen 30 Tage gespeichert und täglich abrufbar sein. Die Pflicht gilt für Betriebe, die jährlich mindestens 150.000 Geflügel/Kaninchen oder 1.000 Großvieheinheiten schlachten, was bundesweit 232 Einrichtungen betrifft. Kleinere Betriebe sind ausgenommen, können aber bei Verdacht ebenfalls überwacht werden. Agrarminister Alois Rainer bezeichnete dies als Schließung eines "blinden Flecks" im Tierschutz. Nach einer Übergangsfrist von einem Jahr soll die Regelung in Kraft treten.














