Gesetzesentwurf: Bundesregierung verabschiedet Recht auf Reparatur für Verbrauchende 25.03.2026

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der Verbrauchern ein Recht auf Reparatur für verschiedene Geräte wie Waschmaschinen, Kühlschränke und Smartphones gewährt. Hersteller werden verpflichtet, Produkte für mehrere Jahre zu einem angemessenen Preis zu reparieren, was die Nachhaltigkeit fördern und Verbraucher stärken soll. Dieses Recht gilt für Produkte, für die Ersatzteile ohnehin vorgehalten werden müssen, mit unterschiedlichen Fristen: zehn Jahre für Waschmaschinen und Trockner, sieben Jahre für Smartphones, jeweils ab Einstellung der Produktion des Modells. Die Maßnahmen setzen eine EU-Richtlinie um und verlängern das Gewährleistungsrecht, um Reparaturen attraktiver zu machen.

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