Gewählt und direkt im Amt: Innerrhoder Eigenheit vor dem Aus? 30.03.2026

Im Kanton Appenzell Innerrhoden ist es derzeit üblich, dass gewählte politische Amtsträger sofort nach ihrer Wahl ihr Amt antreten, eine Praxis, die sich von allen anderen Schweizer Kantonen unterscheidet, wo eine Schonfrist bis zum Amtsantritt üblich ist. Sowohl die Kantonsregierung als auch das Parlament von Appenzell Innerrhoden streben nun die Abschaffung dieser Besonderheit an, um die Regelungen im Einklang mit dem Rest der Schweiz zu harmonisieren. Diese Änderung würde bedeuten, dass auch im Innerrhoden künftig eine Übergangszeit zwischen Wahl und Amtsantritt eingeführt wird.

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