„Grundlegendes Missverständnis“ – Richterbund verurteilt Drohungen nach Freispruch 07.04.2026

Der Saarländische Richterbund verurteilt scharf die Drohungen gegen Richter, die nach dem Freispruch eines 19-jährigen Angeklagten im Prozess um den getöteten Polizisten in Völklingen erfolgten. Der Angeklagte wurde krankheitsbedingt (Schizophrenie) schuldunfähig gesprochen, obwohl er zweifelsfrei überführt wurde. Der Richterbund erklärt, dass die Kritik am Urteil des Landgerichts Saarbrücken auf einem grundlegenden Missverständnis beruhe, da ein Strafprozess die strafrechtliche Schuld und nicht die moralische Schuld oder die Genugtuung von Opfern beurteile. Die Tat, bei der ein Polizeioberkommissar im August 2025 erschossen wurde, hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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