Ein von mehreren Organisationen in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten des renommierten Verfassungsrechtlers Heinz Mayer kommt zu dem Schluss, dass die österreichische Verfassung einen klaren antifaschistischen Auftrag erteilt. Mayer verweist dabei auf Artikel 9 des Staatsvertrags, der sowohl Verfassungs- als auch Völkerrecht ist. Dieser verpflichtet Österreich nicht nur zur Auflösung aller nationalsozialistischen Organisationen, sondern auch aller Organisationen "faschistischen Charakters" sowie jener, die darauf abzielen, der Bevölkerung demokratische Rechte zu entziehen.