Hamburg: Behörden-Mitarbeiterin verweigert Gendern und wird dafür gekündigt – Fall landet heute vor Gericht 05.02.2026

Eine Mitarbeiterin des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) in Hamburg wurde gekündigt, weil sie sich weigerte, ein sicherheitsrelevantes Dokument in gendergerechter Sprache zu verfassen. Die Frau argumentierte, dass der Strahlenschutzbeauftragte ein Amt ausübe, das unabhängig vom biologischen Geschlecht sei, und dass sensible Bereiche klar und rechtsverbindlich formuliert sein müssten. Das Arbeitsgericht Hamburg gab ihr im Juli vergangenen Jahres recht und erklärte sowohl die Abmahnungen als auch die Kündigung für rechtswidrig. Die Bundesbehörde legte jedoch Berufung ein, und der Fall wird nun vor dem Landesarbeitsgericht Hamburg verhandelt. Die Kündigung bleibt bis zu einer endgültigen Entscheidung ausgesetzt.

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