Hannas Tod bleibt ein Mordfall – vorerst keine Konsequenzen nach fatalen Fehlern 18.03.2026

Nach dem Freispruch von Sebastian T. im Mordfall Hanna W. in Traunstein hat die Staatsanwaltschaft Traunstein die Urteilsgründe überprüft und das Verfahren mit der Polizei nachbereitet. Trotz erheblicher Fehler im Ermittlungsverfahren, die von Richterin Heike Will am 25. November 2026 kritisiert wurden, gibt es vorerst keine Konsequenzen für Polizei und Justiz. Sebastian T. war zuvor im März 2024 wegen Mordes zu neun Jahren Haft verurteilt worden, dieses Urteil hob der Bundesgerichtshof jedoch wegen eines Verfahrensfehlers auf. Die Staatsanwaltschaft ist inzwischen überzeugt, dass Sebastian T. Hanna W. nicht getötet hat, und hat ein Ermittlungsverfahren wegen Mordes gegen Unbekannt eingeleitet, da sie weiterhin von einem Gewaltverbrechen ausgeht, während die Verteidigung von einem Unfall spricht.














