Gilt auch im privaten Garten: Ab März drohen hohe Bußgelder – Nachbarn melden häufiger als gedacht 24.02.2026

Ab dem 1. März 2026 gilt in Deutschland ein bundesweites Verbot für radikale Heckenschnitte, Rodungen und das „Auf-den-Stock-Setzen“ von Hecken, Gebüschen und Sträuchern, das bis zum 30. September andauert. Diese Schutzfrist dient dem Schutz der Brutzeit heimischer Vogelarten und gilt ausdrücklich auch für Privatgärten. Verstöße können je nach Bundesland und Schweregrad Bußgelder von bis zu 65.000 Euro nach sich ziehen. Während Bäume in Privatgärten unter bestimmten Umständen auch im Sommer gefällt werden dürfen, stellt das radikale Kürzen von Hecken eine Ordnungswidrigkeit dar. Schonende Formschnitte, die nur den jährlichen grünen Zuwachs entfernen, sowie Schnitte bei kranken Pflanzen oder zur Gefahrenabwehr (z.B. überhängende Äste) sind weiterhin erlaubt. Kontrollen erfolgen nicht nur durch Behörden, sondern auch durch Meldungen von Nachbarn und Spaziergängern.














