Herrenberg-Urteil: Länder wollen Rechtssicherheit für Lehrbeauftragte geben 26.03.2026

Die Wissenschaftsminister der Länder streben Rechtssicherheit für Lehrbeauftragte an, um die Folgen des sogenannten Herrenberg-Urteils von 2022 abzufedern. Dieses Urteil des Bundessozialgerichts könnte ab dem 1. Januar 2028 dazu führen, dass bisher selbstständige Lehrkräfte als sozialversicherungspflichtig gelten, was erhebliche Nachzahlungen und Unsicherheiten für Musikschulen, Hochschulen und Universitäten bedeuten würde. Die Minister haben eine Entschließung für den Bundesrat verabschiedet, die sich für Ausnahmen von der Sozialversicherungspflicht für nebenberufliche Lehrkräfte einsetzt, um die Vielfalt und Breite des Lehrangebots zu erhalten und die Integration beruflicher Expertise in die Lehre zu ermöglichen.

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