Das Landgericht München hat ein Urteil des Amtsgerichts gegen den AfD-Politiker Petr Bystron aufgehoben, der wegen der Verbreitung einer Fotomontage mit dem Vorwurf des "Hitlergrußes" zu einer Geldstrafe verurteilt worden war. Bystron hatte die Collage 2022 auf Twitter geteilt, um den Abschied des ukrainischen Botschafters Andrij Melnyk zu kommentieren, und zeigte darauf unter anderem Angela Merkel mit erhobenem Arm. Das Amtsgericht hatte dies als Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gewertet. Das Landgericht konnte sich jedoch nicht vollständig davon überzeugen, dass ein "Hitlergruß" weiterverbreitet wurde, und stellte fest, dass keine Fotos manipuliert worden seien; eine Spiegelung eines Bildes habe dazu geführt, dass eine Person mit dem linken Arm winkte.