Die anhaltende Hitze stellt sowohl am Arbeitsplatz als auch in Wohnungen und Schulen eine erhebliche Belastung dar. Gesetzlich sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Gesundheit ihrer Angestellten durch geeignete Massnahmen wie zusätzliche Pausen, ausreichende Getränkeversorgung und Kühlung der Arbeitsräume zu schützen, auch wenn es kein explizites Recht auf "Hitzefrei" gibt. Ähnlich verhält es sich in Schulen, wo "Hitzeferien" abgeschafft wurden; Lehrer müssen die Betreuungspflicht erfüllen und den Unterricht anpassen, während Lehrerverbände eine Obergrenze von 26 Grad in Klassenzimmern fordern. In Mietwohnungen sind Mieter primär für die Kühlung selbst verantwortlich, jedoch kann eine unerträglich heisse Wohnung mietrechtlich als Mangel betrachtet werden, wie Bundesgerichtsentscheide belegen.