Illegale DatensammlungGericht verurteilt Meta zu Schadenersatz – keine Revision möglich 06.02.2026

Das Oberlandesgericht Dresden hat Meta in vier wegweisenden Verfahren zu Schadenersatz verurteilt, da der Konzern über externe Webseiten und Apps personenbezogene Daten von Nutzern von Facebook und Instagram ohne ausreichende Rechtsgrundlage gesammelt hat. Vier Kläger erhalten jeweils 1.500 Euro, da die Urteile rechtskräftig sind und eine Revision nicht zugelassen wurde. Diese Entscheidungen, die sich auf die sogenannten Business-Tools von Meta beziehen, markieren die ersten endgültigen Urteile dieser Art in Deutschland. Das Gericht befand, dass die Einwilligung der Nutzer für die Datenerfassung durch diese Tools unwirksam war und untersagte Meta die weitere Sammlung und ordnete die Löschung bereits erhobener Daten an, da der Verlust der Kontrolle über persönliche Informationen als immaterieller Schaden gewertet wurde.














