Immer mehr Kantone erlauben Sterbehilfe in Pflegeheimen 31.03.2026

In der Schweiz wird Sterbehilfe in Alters- und Pflegeheimen zunehmend gesetzlich verankert, um das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben zu wahren. Die Kantone Nidwalden und Luzern haben im März 2026 neue Regeln beschlossen, die Heime zur Ermöglichung von Sterbehilfe verpflichten, während Zürich dies in staatlichen Heimen bereits seit Juli 2023 erlaubt und eine Ausweitung auf private Einrichtungen plant. Genf, Neuenburg, Waadt und Wallis haben Sterbehilfe in Heimen bereits gesetzlich verankert, und Solothurn hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt. Die strengen Schweizer Vorschriften für assistierten Suizid erfordern Urteilsfähigkeit, das Fehlen von äusserem Druck, einen dauerhaften Sterbewunsch, ein schweres Leiden und eine obligatorische Zweitmeinung.














