Innenminister Thüringens: „Weiterhin der Überzeugung, dass AfD verfassungswidrig ist“, sagt Georg Maier nach VG-Entscheidung 26.02.2026

Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) bekräftigt nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Köln, die dem Verfassungsschutz vorerst untersagt, die AfD als rechtsextremistisch zu bezeichnen, seine Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit der Partei. Er plädiert weiterhin für ein Verbotsverfahren, insbesondere gegen einzelne Landesverbände, da das Gericht festgestellt habe, dass hinreichende Gewissheit für gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen innerhalb der AfD bestehe. Maier betont, dass die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln eine vorläufige sei und die Hauptsache noch abzuwarten bleibe, hält aber eine Antragstellung beim Bundesverfassungsgericht für erforderlich, um die Verfassungstreue einzelner Landesverbände, wie dem der AfD Thüringen, prüfen zu lassen.














