Der Iran hat als Reaktion auf Angriffe der USA und Israels die Türkei und einen britischen Stützpunkt auf Zypern beschossen, woraufhin die NATO ihre Raketenabwehrsysteme in Alarmbereitschaft versetzt hat. Diese Eskalation wirft die Frage nach einem möglichen Kriegseintritt der NATO auf, der durch Artikel 5 des Bündnisvertrags geregelt wäre. Allerdings gibt es mehrere Gründe, die gegen eine direkte NATO-Beteiligung sprechen: Es gibt keinen Automatismus bei der Beistandsleistung, da die betroffenen Länder bisher keinen Antrag gestellt haben und die Angriffe als begrenzt eingeschätzt werden. Selbst bei einem Antrag ist ein Konsens im Nordatlantikrat nicht garantiert, da einige Alliierte die US- und israelischen Operationen als völkerrechtswidrig betrachten. Unterstützung könnte auch ohne Artikel 5 erfolgen, wie das Beispiel Polens zeigt. Ein Antrag auf Artikel 5 birgt zudem Risiken wie eine mögliche Spaltung der Allianz oder eine weitere Eskalation des Konflikts. Alternativ könnten die Türkei und Großbritannien Artikel 4 des NATO-Vertrags nutzen, der Beratungen vorsieht, um abgestimmte Schutzmaßnahmen zu erwirken.