Die NATO hat ihre ballistischen Abwehrsysteme aufgrund iranischer Raketenangriffe auf die Türkei und einen britischen Stützpunkt auf Zypern in Alarmbereitschaft versetzt. Diese Eskalation wirft die Frage nach einem direkten Kriegseintritt der NATO auf, der durch Artikel 5 des Bündnisvertrags theoretisch möglich wäre. Jedoch gibt es mehrere Gründe, die gegen eine direkte Beteiligung sprechen: Es gibt keinen Automatismus bei Artikel 5, die betroffenen Länder haben bisher keinen Beistand angefordert, und die bisherigen Angriffe waren begrenzt. Selbst wenn Hilfe angefordert würde, ist ein Konsens im Nordatlantikrat nicht garantiert, da einige Alliierte die vorausgegangenen US- und Israel-Operationen als völkerrechtswidrig betrachten. Alternativ könnten die Türkei und Großbritannien Unterstützung ohne Berufung auf Artikel 5 beantragen, wie es Polen 2025 nach russischen Luftraumverletzungen tat, oder Artikel 4 für Beratungen und symbolische Maßnahmen nutzen. Ein Antrag auf Artikel 5 birgt zudem Risiken politischer Streitigkeiten und weiterer Eskalation.