Israels Todesstrafe-Gesetz: "Eine klare Ungleichbehandlung" 31.03.2026

Das israelische Parlament hat eine Ausweitung der Todesstrafe beschlossen, die künftig auch für Terroristen in den besetzten Gebieten durch einfache Mehrheit verhängt werden kann. Diese Regelung, die nach 1962 wieder eingeführt wird, betrifft laut Kritikern und Völkerrechtlern wie Andreas Zimmermann de facto vor allem Palästinenser, da Militärgerichte in den besetzten Gebieten ausschließlich für Palästinenser zuständig sind, während für israelische Staatsbürger normale Gerichte in Israel zuständig sind. Die Neuregelung sieht eine klare Ungleichbehandlung vor, da Tötungsdelikte gegen Israel in den besetzten Gebieten und auch in Israel selbst, wenn sie die Existenz des Staates bedrohen, für Palästinenser die Todesstrafe nach sich ziehen, für Israelis jedoch nicht. Zimmermann bezeichnet die Gesetzgebung als völkerrechtswidrig, da sie diskriminierend sei und die israelische Knesset sich Kompetenzen anmaße, die dem Militärbefehlshaber im besetzten Gebiet zustünden.















