Jetzt klagt die Wagenknecht-Partei in Karlsruhe: Bekommt das BSW Recht, droht Merz Schwarz-Grün 05.02.2026

Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) klagt vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe auf eine Neuauszählung der Stimmen der Bundestagswahl, da die Partei mit 4,981 Prozent knapp an der Fünf-Prozent-Hürde scheiterte. Die Partei ist überzeugt, dass durch Auszählungsfehler die fehlenden rund 9500 Stimmen noch gefunden werden könnten, ähnlich wie es in anderen Ländern bei solch knappen Ergebnissen üblich ist. Wahlrechtsexperte Joachim Behnke hält eine solche Verschiebung für unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich. Sollte das BSW die Hürde überspringen, hätte die aktuelle Regierung keine Mehrheit mehr, was zu einer Neuverteilung der Mandate oder einer Kenia-Koalition aus CDU/CSU, SPD und Grünen führen könnte. Die Entscheidung wird für Mitte Februar erwartet, wenn das BSW seine Klage offiziell einreichen will.














