Kabinett billigt Gesetz Was das Recht auf Reparatur für Verbraucher bedeutet 25.03.2026

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzesentwurf zur Stärkung des Rechts auf Reparatur für Verbraucher gebilligt, der darauf abzielt, Hersteller zu mehr Reparaturen statt zum Neukauf von Geräten wie Smartphones und Waschmaschinen zu bewegen. Das neue Gesetz, das eine EU-Richtlinie umsetzt und bis zum 31. Juli fertiggestellt sein muss, verpflichtet Hersteller, Reparaturen innerhalb der üblichen Lebensdauer eines Geräts zu angemessenen Preisen anzubieten und Geräte so zu konstruieren, dass sie reparierbar sind. Ersatzteile müssen ebenfalls zu fairen Preisen verfügbar sein. Die Reparaturpflicht gilt für Geräte, für die Hersteller ohnehin Ersatzteile vorhalten müssen, wobei die Zeiträume je nach Produkt variieren, beispielsweise mindestens zehn Jahre für Waschmaschinen und sieben Jahre für Smartphones nach Einstellung der Produktion. Das Gesetz soll Verbrauchern mehr Rechte als die aktuelle zweijährige Gewährleistung geben und Anreize für Reparaturen schaffen, wie eine mögliche Verlängerung der Gewährleistungsfrist.













