Katze allein zu Hause lassen? Hier ist das sogar eine Straftat 06.03.2026

In Schweden unterliegt die Katzenhaltung strengen gesetzlichen Bestimmungen, die über die anderer Länder hinausgehen. Seit April 2019 verpflichtet das Tierschutzgesetz (Animal Welfare Act 2018:1192) und die dazugehörige Verordnung (Animal Welfare Ordinance 2019:66) Halter dazu, ihre Katzen mindestens zweimal täglich zu kontrollieren, unabhängig davon, ob es sich um Wohnungskatzen, Freigänger oder Hofkatzen handelt. Dies dient der frühzeitigen Erkennung von Krankheiten oder Verhaltensänderungen, da Katzen Schmerzen instinktiv verbergen. Bei besonderen Umständen wie kranken oder jungen Tieren ist eine noch engmaschigere Betreuung erforderlich. Das Gesetz verbietet zudem das dauerhafte Anbinden von Katzen, regelt die Trennung von Kätzchen von der Mutter und untersagt das Krallenbeschneiden ohne medizinische Notwendigkeit. Wohnungskatzen benötigen zudem Klettermöglichkeiten, Kratzbäume, Rückzugsorte und Tageslicht. Für Halter von zehn oder mehr Katzen, Züchter mit drei oder mehr Würfen pro Jahr oder Betreiber von vier oder mehr Pensionskatzen ist eine Genehmigung erforderlich.














