Kein Anspruch auf Abfertigung - Österreicherin nach 38 Jahren fristlos entlassen 18.06.2026

Eine langjährige Mitarbeiterin aus Kärnten, die nach 38 Jahren Betriebszugehörigkeit fristlos entlassen wurde, hat erfolgreich ihren Anspruch auf Abfertigung "Alt" durchgesetzt. Die Frau hatte das Pensionsalter bereits erreicht, arbeitete aber weiterhin. Nach der fristlosen Kündigung drohte sie den Verlust ihrer Abfertigung. Die Arbeiterkammer Kärnten (AK) reichte Klage ein, da die Anschuldigungen für die fristlose Entlassung rechtlich nicht haltbar waren. Kurz vor einem Gerichtsverfahren lenkte der Arbeitgeber ein und zahlte einen Vergleichsbetrag von fast 33.000 Euro netto, bestehend aus Abfertigung und Kündigungsentschädigung. Dieser Fall unterstreicht die Bedeutung des Rechtsschutzes der AK bei existentiellen Forderungen langjähriger Arbeitnehmer.















