Kein Einzelfall: Sohn bezahlt Beerdigung mit Bürgergeld vom toten Vater – Jobcenter will Geld zurück 06.02.2026

Ein Sohn, der die Beerdigung seines Vaters mit dem verbliebenen Bürgergeld bezahlte, wurde vom Jobcenter zur Rückzahlung von 1.468 Euro aufgefordert, da nach dem Tod des Vaters weiterhin Leistungen auf dessen Konto eingingen. Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt entschied im Oktober 2024, dass Erben in die Rechte und Pflichten des Verstorbenen eintreten und zu Unrecht erhaltene Leistungen erstatten müssen, auch wenn das Geld bereits für die Beerdigung oder andere Ausgaben verwendet wurde. Dieses Urteil unterstreicht, dass automatische Zahlungsströme keine Rücksicht auf Trauerzeiten nehmen und dass der Staat als privilegierter Gläubiger konsequent Rückforderungen stellt, was jährlich zehntausende Familien betrifft.

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