Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hat das Verfahren gegen den ehemaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn wegen Maskenbeschaffungen während der Corona-Pandemie eingestellt. Mehr als 170 Strafanzeigen, hauptsächlich wegen Vorteilsannahme und Untreue, waren eingegangen, doch die Prüfung ergab keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine Straftat. Die Entscheidung stützt sich auf die Auswertung von Berichten der Sachverständigen Margaretha Sudhof und des Bundesrechnungshofs, die das Vorgehen des Ministeriums unter Spahns Leitung kritisiert hatten. Spahn wies die Vorwürfe, überteuerte Einkäufe gefördert oder ihm nahestehende Personen bevorzugt zu haben, zurück.