Die zunehmende Nutzung generativer Künstlicher Intelligenz (KI) am Arbeitsplatz birgt erhebliche Haftungsrisiken für Unternehmen und Mitarbeiter, da die rechtliche Klärung hinter der rasanten technischen Entwicklung hinterherhinkt. Bestehende Gesetze, wie das Betriebsverfassungsgesetz, erfassen KI-Systeme nur unzureichend, und die EU-KI-Verordnung lässt zentrale Haftungsfragen offen, nachdem die EU-Kommission einen Entwurf für eine KI-Haftungsrichtlinie im Februar 2025 zurückzog. In Deutschland ist die arbeitsrechtliche Haftung bei KI-Nutzung kaum durch höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt, was zu erheblicher Rechtsunsicherheit führt. Die Beweislast für sorgfaltswidrige KI-Nutzung liegt beim Geschädigten, der die Funktionsweise von KI-Outputs oft nicht nachvollziehen kann, obwohl Beweislasterleichterungen in bestimmten Fällen greifen können. Unternehmen werden daher angehalten, proaktiv Risiken zu managen, anstatt auf gerichtliche Urteile zu warten.