Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat in einem wegweisenden Urteil vom 2. April klargestellt, dass rein maschinell von Künstlicher Intelligenz generierte Bilder grundsätzlich keinen Urheberrechtsschutz genießen. Um einen solchen Schutz zu beanspruchen, muss ein maßgeblicher menschlich-gestalterischer Einfluss nachgewiesen werden, wobei allgemeine Textanweisungen (Prompting) dafür nicht ausreichen. Gleichzeitig erlaubt die Entscheidung die gezielte, KI-gestützte Nachahmung bestehender Bild-Ideen, da das Motiv oder der Einfall eines Fotos als gemeinfrei gilt, solange die handwerklichen und gestalterischen Eigenheiten des Originals unangetastet bleiben. Ein Fall, in dem eine Unterwasserfotografin gegen die KI-generierte Nachbildung einer ihrer Aufnahmen klagte, endete mit einer Niederlage für die Fotografin, da die KI-Grafik trotz inhaltlicher Ähnlichkeit deutliche Abweichungen in Stil und Ausführung aufwies.