Kindergeld: Papa patzte beim Umzug und verliert den Anspruch 22.06.2026

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat entschieden, dass ein Vater keinen Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld hat, weil er nach einem Umzug seine neue Wohnadresse zu spät meldete. Voraussetzung für den Bezug ist, dass der Elternteil mindestens 61 Tage von der Arbeit fernbleibt und in dieser Zeit mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt. Im konkreten Fall hatten sich die Mutter und der gemeinsame Sohn bereits früher umgemeldet, der Vater zog erst später nach und meldete sich verspätet an.

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