LuzernNach Todesfall: Erstes Kinderspital führt Eltern-Notrecht ein 17h ago

Das Kinderspital Zentralschweiz in Luzern führt als erste Schweizer Klinik die in Grossbritannien etablierte „Martha's Rule“ ein, um die Rechte von Eltern zu stärken. Diese Neuerung ermöglicht es Angehörigen, eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung einzufordern, falls sie sich vom medizinischen Personal nicht ernst genommen oder mit ihren Sorgen abgewimmelt fühlen. Auslöser für diese bedeutende Entscheidung war der tragische Tod eines einjährigen Jungen im vergangenen Jahr. Die Mutter des Kindes warf dem Spital vor, ihre wiederholten Warnungen ignoriert und sie als hysterisch abgestempelt zu haben, was dazu führte, dass lebensnotwendige Hilfe zu spät kam. Die Einführung dieser Regelung reagiert auf die hohe Anzahl an Meldungen bei der Schweizerischen Patientenorganisation, die jährlich Hunderte Fälle von mangelnder Berücksichtigung durch medizinisches Personal dokumentiert.














