Klares Urteil in Betriebsrenten-Fall: Rentner bekommt 98.000 Euro Nachzahlung 13.02.2026

Ein ehemaliger Fondsmanager hat erfolgreich eine Nachzahlung von fast 98.000 Euro für seine Betriebsrente (bAV) von seinem früheren Arbeitgeber erstritten, obwohl er 1987 ursprünglich auf die bAV verzichtet hatte. Das Bundesarbeitsgericht entschied im Jahr 2021 (Aktenzeichen 3 AZR 123/21), dass der Arbeitgeber verpflichtet gewesen wäre, die Zusage der betrieblichen Altersversorgung neu zu erörtern, nachdem er ab 1995 eine wesentlich günstigere Versorgung für die meisten Beschäftigten eingeführt hatte. Da dies unterblieb, konnte sich das Unternehmen nicht auf die ungünstigere Einzelabrede berufen. Die Nachzahlung umfasst die rückständige Betriebsrente für 45 Monate (1. April 2015 bis 31. Dezember 2018) in Höhe von 81.293,20 Euro, Verzugszinsen von rund 16.200 Euro und rückwirkend zugesprochenes Weihnachtsgeld, basierend auf dem Grundsatz von Treu und Glauben.














