Räumungsklage gegen eine 101-Jährige: Jetzt hat das Gericht entschieden 10.06.2026

Eine 101-jährige demenzkranke Frau aus Köln-Bickendorf, Lilly Rostock, darf nach einem Rechtsstreit in ihrer Wohnung bleiben. Die Seniorin bewohnt die 100 Quadratmeter große Immobilie bereits seit fast 60 Jahren. Ihr Vermieter, eine Immobilienfirma, hatte das Mietverhältnis gekündigt, um das Gebäude abzureißen und neue Wohnungen zu errichten. Da die angebotene Ersatzwohnung einen Wohnungsberechtigungsschein erforderte, den die Frau nicht besaß, wehrte sie die Kündigung rechtlich ab. Der Vermieter reichte daraufhin eine Räumungsklage ein, um einen Auszug bis Ende des Jahres zu erzwingen. Am Mittwoch scheiterte diese Klage jedoch vor Gericht. Die Kölner Richterin entschied, dass die Klägerseite nicht ausreichend begründet habe, weshalb das bestehende Gebäude nicht weiter genutzt werden könne. Für die betroffene Frau und ihre pflegende Tochter bedeutet dieses Urteil die Erhaltung ihrer vertrauten Umgebung.














