Kölner Verwaltungsgericht: Eine Wende im AfD-Bild 04.03.2026

Das Kölner Verwaltungsgericht hat einen Beschluss gefasst, der die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch durch den Verfassungsschutz in Frage stellt. Das elfhundert Seiten starke Gutachten konnte die Richter nicht überzeugen, dass sich der Verdacht auf Rechtsextremismus zur Gewissheit verdichtet habe. Dieser Beschluss, obwohl noch keine endgültige Entscheidung, hat weitreichende Folgen für die Glaubwürdigkeit des Verfassungsschutzes, des Bundestages, der Bundesregierung und der etablierten Parteien, die die AfD bisher als „außerhalb der demokratischen Parteienlandschaft“ ausgegrenzt hatten. Die Grundlage für politische Konsequenzen und ein mögliches Verbotsverfahren, das auf der Annahme einer verfassungsfeindlichen Partei beruhte, bröckelt nun. Die Ausgrenzung der AfD basierte auf der Annahme ihres gesicherten Rechtsextremismus, was nun durch den Kölner Beschluss in Zweifel gezogen wird.














