Bund und Länder haben sich auf eine angepasste Krankenhausreform geeinigt, die voraussichtlich nächste Woche im Bundestag beschlossen wird. Die ursprüngliche Reform von Gesundheitsminister Lauterbach aus dem Oktober vor zwei Jahren stieß auf Vorbehalte der unionsgeführten Bundesländer, die nun berücksichtigt wurden. Wesentliche Punkte des Kompromisses beinhalten, dass Klinikstandorte bis zum 31. Dezember 2024 spezialisierte Leistungen ohne Abstimmung mit Krankenkassen zugewiesen bekommen können und Ausnahmegenehmigungen für nicht erfüllte Qualitätskriterien zweimal für drei Jahre erteilt werden dürfen. Zudem werden Standortsicherungen zur Bündelung von Leistungen von den Ländern finanziert, und die Kriterien für Fachkrankenhäuser greifen erst ab 2030. Diese Anpassungen stellen eine Aufweichung der ursprünglichen Reform dar, mit dem Ziel, die Transformation der Krankenhauslandschaft zu ermöglichen und gleichzeitig die Grund- und Notfallversorgung, insbesondere in ländlichen Regionen, sicherzustellen.