Konnte Zuverlässigkeit nicht belegen: Bundestag darf AfD-Mitarbeiter wegen Russland-Kontakten Hausausweis verweigern 13.02.2026

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Verweigerung eines Hausausweises für einen Mitarbeiter eines AfD-Bundestagsabgeordneten bestätigt, da dieser seine Zuverlässigkeit aufgrund von Kontakten zu russischen staatlichen Stellen nicht belegen konnte. Diese Entscheidung, die eine frühere des Berliner Verwaltungsgerichts bestätigt, untersagt dem Mann den Zugang zu nicht-öffentlichen Bereichen des Bundestags. Die Bundestagsverwaltung begründete die Verweigerung mit einem potenziellen Risiko für die Funktionsfähigkeit des Parlaments, da der Kläger enge Verbindungen zu einem russischen Staatsbürger unterhielt, der mit russischen Geheimdienstmitarbeitern kooperierte, um den demokratischen Prozess zu gefährden. Die AfD-Fraktion hat angekündigt, gegen solche Entscheidungen weiterhin juristisch vorzugehen, wobei der aktuelle Beschluss nicht mehr anfechtbar ist.














