Krankenkasse muss Medikament für Schwerkranken nicht zahlen 18.03.2026

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Verfassungsbeschwerde eines jungen Mannes mit Duchenne-Muskeldystrophie abgewiesen, der von seiner Krankenkasse die Kostenübernahme für das Medikament Translarna verlangte. Das Medikament war zum Zeitpunkt des Antrags nur für gehfähige Patienten in der EU zugelassen, der Kläger war jedoch seit 2015 nicht mehr gehfähig. Nach einer Klage, die zunächst vom Sozialgericht Mainz abgewiesen, dann vom Landessozialgericht Rheinland-Pfalz zugunsten des Klägers entschieden wurde, hob das Bundessozialgericht das Urteil im Juni 2023 auf. Das Bundesverfassungsgericht begründete die Unzulässigkeit der Beschwerde mit mangelnder Begründung und fehlender Aktualität der Ausführungen des Klägers, insbesondere da die EU-Zulassung für Translarna für gehfähige Patienten inzwischen abgelaufen ist.














